Rechtsprechung
   LG Bochum, 21.06.2012 - 14 O 181/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22925
LG Bochum, 21.06.2012 - 14 O 181/11 (https://dejure.org/2012,22925)
LG Bochum, Entscheidung vom 21.06.2012 - 14 O 181/11 (https://dejure.org/2012,22925)
LG Bochum, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 14 O 181/11 (https://dejure.org/2012,22925)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,22925) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Anlieferungsvertrages zur Entsorgung von Abfällen mit einer sog. "Bring-or-Pay-Klausel"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Wirksamkeit eines Anlieferungsvertrages zur Entsorgung von Abfällen mit einer sog. "Bring-or-Pay-Klausel"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 09.01.2012 - 2 U 104/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer sog. "bring-or-pay-Klausel" in den Allgemeinen

    Auszug aus LG Bochum, 21.06.2012 - 14 O 181/11
    Diese Forderung war Gegenstand des Verfahrens 14 O 145/10 LG Bochum - 2 U 104/11 OLG Hamm -.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm - 2 U 104/11 OLG Hamm - Urteil vom 09.01.2012 - sei diese Klausel nicht unwirksam.

    Insoweit verweist die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen auf das zwischen den Parteien wirkende Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.01.2012 - 2 U 104/11 -.

  • OLG Hamm, 16.12.2011 - 19 U 154/10

    Auslegung einer Anpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus LG Bochum, 21.06.2012 - 14 O 181/11
    Insoweit beruft sich die Beklagte auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.12.2011 - 19 U 154/10 - zu einer vereinbarten Wirtschaftsklausel.
  • LG Bochum, 27.11.2012 - 17 O 100/10

    Vorliegen einer Gesamtnichtigkeit eines Anlieferungsvertrages bei Unwirksamkeit

    Zwischen den Parteien existieren in Bezug auf den Anlieferungsvertrag vom 12.04.2006/03.05.2006 zwei weitere Rechtstreitigkeiten (14 O 147/10 Landgericht Bochum = 2 U 104/11 OLG Hamm und 14 O 181/11 Landgericht Bochum = 2 U 156/12 OLG Hamm), die jedoch Zahlungsansprüche im Hinblick auf nicht erfolgte Anlieferungen im Jahre 2009, sowie im 3. und 4. Quartal 2010 und im 1. und 2. Quartal 2011 zum Gegenstand haben.

    Das Interesse, die Unwirksamkeit der beiden von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen feststellen zu lassen, entfällt nicht im Hinblick auf das auf Leistung gerichtete Verfahren 14 O 181/11 - Landgericht Bochum - zwischen den Parteien.

    Eine vergleichbare Konstellation ist im vorliegenden Fall gegeben, so dass auch das Ergebnis der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung im Verfahren 14 O 181/11 nicht in Rechtskraft erwächst.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht