Rechtsprechung
LG Bochum, 21.06.2012 - 14 O 181/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Anlieferungsvertrages zur Entsorgung von Abfällen mit einer sog. "Bring-or-Pay-Klausel"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280; BGB § 307 Abs. 1 S. 1
Wirksamkeit eines Anlieferungsvertrages zur Entsorgung von Abfällen mit einer sog. "Bring-or-Pay-Klausel" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 09.01.2012 - 2 U 104/11
Formularmäßige Vereinbarung einer sog. "bring-or-pay-Klausel" in den Allgemeinen …
Auszug aus LG Bochum, 21.06.2012 - 14 O 181/11
Diese Forderung war Gegenstand des Verfahrens 14 O 145/10 LG Bochum - 2 U 104/11 OLG Hamm -.Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm - 2 U 104/11 OLG Hamm - Urteil vom 09.01.2012 - sei diese Klausel nicht unwirksam.
Insoweit verweist die Kammer zur Vermeidung von Wiederholungen auf das zwischen den Parteien wirkende Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 09.01.2012 - 2 U 104/11 -.
- OLG Hamm, 16.12.2011 - 19 U 154/10
Auslegung einer Anpassungsklausel in einem Gaslieferungsvertrag
Auszug aus LG Bochum, 21.06.2012 - 14 O 181/11
Insoweit beruft sich die Beklagte auch auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 16.12.2011 - 19 U 154/10 - zu einer vereinbarten Wirtschaftsklausel.
- LG Bochum, 27.11.2012 - 17 O 100/10
Vorliegen einer Gesamtnichtigkeit eines Anlieferungsvertrages bei Unwirksamkeit …
Zwischen den Parteien existieren in Bezug auf den Anlieferungsvertrag vom 12.04.2006/03.05.2006 zwei weitere Rechtstreitigkeiten (14 O 147/10 Landgericht Bochum = 2 U 104/11 OLG Hamm und 14 O 181/11 Landgericht Bochum = 2 U 156/12 OLG Hamm), die jedoch Zahlungsansprüche im Hinblick auf nicht erfolgte Anlieferungen im Jahre 2009, sowie im 3. und 4. Quartal 2010 und im 1. und 2. Quartal 2011 zum Gegenstand haben.Das Interesse, die Unwirksamkeit der beiden von der Beklagten ausgesprochenen Kündigungen feststellen zu lassen, entfällt nicht im Hinblick auf das auf Leistung gerichtete Verfahren 14 O 181/11 - Landgericht Bochum - zwischen den Parteien.
Eine vergleichbare Konstellation ist im vorliegenden Fall gegeben, so dass auch das Ergebnis der Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung im Verfahren 14 O 181/11 nicht in Rechtskraft erwächst.